Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.400 Euro (2017: 57.600 Euro). Sie ist bundesweit einheitlich. Gleiches gilt für die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV. Sie wird jährlich 53.100 Euro betragen (2017: 52.200 Euro). Dies entspricht einer monatlichen Grenze von 4.425 Euro (2017: 4.350 Euro).

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